2026 dürfen Kamin-/Kachelöfen grundsätzlich weiterlaufen, wenn sie die Grenzwerte der 1. BImSchV erfüllen oder unter Ausnahmen fallen. Die letzte große Übergangsfrist für viele Anlagen endete am 31.12.2024 (für Öfen, die 1995 bis 21.03.2010 in Betrieb gingen). Wer danach keinen Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte erbringen kann, musste nachrüsten oder stilllegen.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine fachmännische Beratung!
Was heißt das praktisch (2026):
Weiterbetrieb möglich, wenn Grenzwerte eingehalten werden (u. a. Staub/CO) und der Nachweis vorliegt (z. B. Herstellerbescheinigung/Typenschild/ Messung über Schornsteinfeger).
Rechtliche Grundlage: § 26 1. BImSchV (Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen).
Wichtig: Es gab kein „generelles Kaminofen-Verbot ab 2025“, sondern es geht um Emissionsgrenzwerte & Nachweise.